Wie jetzt, Ehevertrag? – Ein Interview mit Fachanwältin Melanie Franke

Im Interview: Melanie Franke, Fachanwältin für Familienrecht, Partnerin der Sozietät Schneider Stein und Partner in Hamburg und Kanzleipartnerin von Smartlaw, www.smartlaw.de.

Vom romantischen Thema wie das Heiraten zum Thema Ehevertrag. Im Interview gibt Fachanwältin für Familienrecht Melanie Franke Tipps dazu, was beachtet werden muss, so dass in Krisenzeiten die Chancen einvernehmliche und faire Regelungen zu finden, die die Interessen beider Eheleute berücksichtigen, gut stehen.

Frau Franke, sind die Fragen oder Intentionen von Männern oder Frauen, die zu Ihnen in die Beratung für einen vorehelichen Ehevertrag kommen, verschieden?

Ja, die Intention von Männern und Frauen, die zur Beratung hinsichtlich eines vorehelichen Vertrages kommen, sind unterschiedlich, wenngleich auch nicht immer. Die Männer wollen oftmals einen Zugriff auf bereits vorhandene Firmenbeteiligungen/ selbständige Unternehmen durch den Zugewinn verhindern.

Die Frauen wollen in aller Regel die Frage des nachehelichen Unterhalts geklärt wissen, sofern sich die Paare bereits darüber klar sind, dass sie gemeinschaftliche Kinder haben wollen.

Beiden gemeinsam ist aber auch das Anliegen etwaig bei Eheschließung bereits vorhandenes Vermögen (aus der Familie stammend oder sonst ererbt) und dessen Wertzuwachs vor einem späteren zugewinnrechtlichen Zugriff des anderen Ehegatten im Falle der Scheidung zu schützen.

Frage: Sollten sich mehr Frauen um das Thema vorehelicher Ehevertrag kümmern? Und wenn ja, warum? Was sollten sie besonders beachten, wenn sie einen Ehevertrag mit ihrem Partner schließen wollen?

Ja, ich bin in der Tat der Auffassung, dass sich gerade heute, wo die Frauen zunehmend eine gleichberechtigte Ausbildung haben, wie die Männer, diese sich um das Thema vorehelicher Ehevertrag kümmern sollten, jedenfalls und erst Recht dann, wenn gemeinschaftliche Kinder geplant sind und es die Ehefrau ist oder sein soll, die hier im wesentlichen die Kinderbetreuung übernehmen soll. Daraus ergibt sich auch die Antwort auf Ihre Frage, warum ich einen Ehevertrag für sinnvoll halte:

Wenn klar ist, dass durch die Planung gemeinschaftlicher Kinder und deren Betreuung die berufliche Laufbahn der kinderbetreuenden Ehefrau nicht in der Weise verlaufen wird, wie dies ohne Kinder der Fall wäre, sollte sie sich absichern für die Frage des nachehelichen Unterhalts. Das heutige Unterhaltsrecht ist extrem volatil und einzelfallbezogen. Wir haben grundsätzlich eine sich verfestigende Rechtsprechung, die einen größeren Schwerpunkt als früher auf die Eigenverantwortlichkeit auch der betreuenden Frauen beinhaltet. Aus diesem Grund sollte dann ein Ehevertrag die Höhe und auch die Laufzeitdauer eines etwaigen nachehelichen Unterhalts genauso wie die Geschäftsgrundlage im Hinblick auf den Lebensplan enthalten.

Was empfehlen Sie diesen Frauen, die der Kinder zuliebe einen Karriereknick hinnehmen, mit in den Vertrag aufzunehmen?

Die Frage des nachehelichen Unterhaltes sollte in einem Ehevertrag zwingend mit aufgenommen werden.

Was kann ein Ehevertrag nicht regeln?

Aus meiner Sicht sollte in einem Ehevertrag nichts über die Frage des Umgangs und des Sorgerechts stehen, da diese Dinge ohnehin unter einem sog. Richtervorbehalt stehen, d.h., im Streitfalle immer nur durch richterlichen Beschluss entschieden werden können. Das bedeutet, dass, selbst wenn man entsprechende Regelungen in einen Vertrag aufnimmt, diese keine rechtsbindenden Wirkungen entfalten. Es spricht nichts dagegen, Absichtserklärungen mit aufzunehmen (z.B. wenn das sog. Wechselmodell, d.h., die gleichberechtigte Betreuung geplant ist), justitiabel sind aber weitergehende Vereinbarungen wie gesagt nicht. Die die Kinder betreffenden Fragen richten sich immer nach dem sog. Kindeswohl, dies ist weder vorhersehbar, noch unflexibel vertraglich regelbar.

Man hört immer wieder, dass Eheverträge vor allem dafür genutzt werden, um das Eigentum des Partners zu schützen, für den Fall, dass es zu einer Scheidung kommt. Kann ich andersherum auch meinen Partner vor dem unternehmerischen Risiko, eventuellen Verluste, die ich als Unternehmer erwarte, schützen?

Selbstverständlich kann ich voreheliche Verträge nicht nur dafür nutzen, dass das Eigentum des finanzstärkeren Partners, welches dieser in die Ehe mit einbringt, geschützt wird, sondern durch eine zu vereinbarende Gütertrennung auch den nicht unternehmerischen tätigen Partner vor eventuellen Gläubigerzugriffen geschützt. Im Falle der sog. Unternehmerehe, d.h., in welcher einer der beiden Partner ein Unternehmen mit in die Ehe einbringt, empfehle ich immer einen Ehevertrag mit entweder eine modifizierten Zugewinngemeinschaft oder aber einer Gütertrennung, um genau dies (Zugriff etwaiger Gläubiger auf einen Zugewinnausgleichsanspruch des nicht unternehmerisch tätigen Partners) zu verhindern.

Kann man jederzeit einen Ehevertrag abschließen? Und warum sollte man das auch noch in einer funktionierenden Ehe tun?

Ja, man kann jederzeit einen Ehevertrag abschließen. Dieser stellt auch keine Einbahnstraße dar. Einen einmal abgeschlossenen Ehevertrag kann man wiederum durch notarielle Vereinbarung auch wieder aufheben/ ergänzen/ ändern. Man kann zu jedem Zeitpunkt in intakter Ehe einen Ehevertrag abschließen.

In dem Moment, in welchem die Ehe gescheitert ist und die Eheleute getrennt leben, empfehle ich den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung, welcher dann die wirtschaftlichen Konsequenzen der Trennung und Scheidung einvernehmlich regeln sollte.

Sofern man in einer funktionierenden Ehe einen Vertrag abschließen möchte, kann dies aus unterschiedlichen Gründen heraus notwendig bzw. sinnvoll sein, wenn bspw. einer der beiden Partner von einer vormals Angestelltentätigkeit in eine selbstständige Tätigkeit wechselt und (siehe oben) für den Fall des Scheiterns der Ehe das Unternehmen vor dem zugewinnrechtlichen Zugriff des anderen Ehepartners schützen will.


Das Interview wurde geführt mit Melanie Franke
Melanie Franke ist seit mittlerweile zwanzig Jahren ausschließlich im Familien- und Erbrecht tätig, seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht, Partnerin der Sozietät Schneider Stein und Partner in Hamburg, der wohl größten spezialisierten Kanzlei auf diesem Gebiet. Ein Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Arbeit liegt auf der einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, möglichst im außergerichtlichen Bereich, durch Vereinbarung der erwähnten Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbarungen. Als Kanzleipartnerin von Smartlaw hat sie unter anderem den Ehevertrag und den Lebenspartnerschaftsvertrag konzipiert.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Empfohlen

Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuell