Scheidung – Tipps, wenn der Rosenkrieg anfängt

Fast fünf Prozent der Paare schlittern nach einer Trennung in einen Rosenkrieg. Hier nutzt auch das Trennungsjahr oft nicht darüber hinweg. Wenn jedoch Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, verursachen diese Rosenkriege vor allem bei ihnen teils schwere psychologische Probleme.

Nicht selten nutzen die Eltern ihre Kinder als Erpressungsmittel, da sich die Paare, wenn die Fronten verhärtet sind, meist nur noch darauf konzentrieren, dem anderen nichts zu gönnen, anstatt sich gütlich zu einigen und in friedlichem Einverständnis eigene Wege zu gehen.

Einen Mediator zu Rate ziehen

Ein Mediator kann Paaren in mehreren Sitzungen versuchen dabei zu helfen, wesentliche Punkte klar zu stellen, bevor man einen Anwalt zu Rate zieht. Ist man überzeugt davon, dass die Trennung unumgänglich ist, sollte man versuchen, alleine oder mit Mediator sich in Ruhe über alle notwendigen Dinge zu unterhalten und sie zu Papier zu bringen. Wenn die vereinbarten Punkte auch von einem Notar beglaubigt werden, sind sie bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung ausgeklammert und werden so übernommen, wie sie niedergeschrieben wurden. Nicht selten haben es Mediatoren geschafft, die Paare an den Verhandlungstisch zurückzubringen. Dies ist bei jeder Trennung einer der wichtigsten Schritte überhaupt. Es lohnt sich somit sich in seinem Umfeld nach einem Mediator umzusehen, der den Paaren hilft, sich wieder gesprächsbereit an einen Tisch zu setzen. Wenn man es mit seiner Hilfe geschafft hat, eine einvernehmliche Scheidung zu erwirken, dann haben sich die Kosten für den Mediator auf jeden Fall gelohnt.

Die Trennung akzeptieren

Viele Paare unterschätzen die Kosten einer langwierigen Scheidung. Wenn sich einer der Partner vehement gegen die Scheidung sträubt, wird vom Gericht geprüft, ob eine Zerrüttung der Ehe vorliegt. Nach dreijähriger Trennung jedoch gilt es in jedem Fall als zerrüttet und wird gerichtlich geschieden. Somit nutzt es nur bedingt, sich einer Scheidung entgegenzusetzen. Es ist besser zu akzeptieren, dass die Ehe so nicht mehr funktionieren wird. Die Kosten für einen Anwalt steigen von Verhandlungstermin zu Verhandlungstermin. Man muss sich im Klaren sein, dass es am Ende besser ist, sich damit abzufinden und das Beste daraus zu machen.

Gemeinsamer Anwalt für eine einvernehmliche Scheidung

Wenn man es geschafft hat, ob jetzt mit oder ohne Mediator ist egal, in den wichtigsten Punkten einig zu werden, darunter fallen Sorgerecht für die Kinder, Eigentum und Unterhalt, kann man dann entweder alleine oder mit einem gemeinsamen Anwalt beim Familiengericht eine einvernehmliche Trennung beantragen. Dies ist die schnellste und kostengünstigste Variante. Auf diese Weise kann man sich bald seinem neuen Lebensweg widmen, anstatt noch mehr Geld für Anwälte und Gerichtsverhandlungen auszugeben. Es ist jedoch ratsam, sich zu erkundigen, welche Rechte man geltend machen kann. Denn es ist auch nicht in Ordnung auf etwas zu verzichten, was einem zusteht. Aufgrund von falschem Stolz seine Rechte nicht geltend zu machen, ist dumm, denn damit macht man dem anderen nichts zum Trotz, sondern schadet sich selbst.

Das Schuldprinzip ist kein Scheidungsgrund mehr

Ob man Unterhalt zugewiesen erhält oder nicht, hängt nicht mehr davon ab, wer wen betrogen hat, oder wer die Trennung zu verantworten hat. Deswegen kann man es bei einer Gerichtsverhandlung auch nicht für eine Erzwingung von Unterhalt verwenden. Dies sollte einem klar werden, bevor man seine ganzen Ansprüche auf dem Schuldprinzip aufbaut. Es ist gesetzlich geregelt, dass nur im Falle, dass einer der ehemaligen Partner aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr erwerbsfähig ist, oder aus einem anderen triftigen Grund nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, drei Siebtel des Einkommens des Arbeitstätigen von diesem bekommt. Die Alimente für die Kinder werden vom Gericht je nach Höhe aller Einkünfte des Partners festgestellt, bei dem die Kinder nicht ständig ihren Wohnsitz haben. Auch beim Sorgerecht kann das Prinzip der Schuld nicht herangenommen werden, um zu entscheiden, bei wem die Kinder bleiben werden. Wenn man sich hier nicht einig wird, entscheidet das Gericht zum Wohle der Kinder.

Ohne Anwalt kein Scheidungsverfahren anstreben

Wenn man sich überhaupt nicht mehr einig wird, sollte man die Verhandlung Fachleuten überlassen. Ohne Anwalt sollte man nicht versuchen, sich vor Gericht zu behaupten, vor allem, wenn der andere Partner einen Anwalt bereits beauftragt hat. Nur so wird es schlussendlich zu einer Lösung des Konfliktes kommen. Eins ist jedoch sicher, dies ist die kostenintensivste Option, eine Scheidung durchzubringen und seine Rechte wahrzunehmen.

Frieden vor Rosenkrieg

Es ist zu bedenken, dass ein Rosenkrieg auch in der ganzen Familie und dem Freundeskreis Wellen schlägt. Niemand im Umkreis des ehemaligen Paares bleibt von einer Scheidung unberührt. Es wird vielen Menschen ein Schaden zugefügt und am Schluss hat ein angeblicher Sieg nur einen fahlen Nachgeschmack. Schnell sind gemeinsame Freunde für immer verloren, die Familie wird stark belastet und vor allem die Kinder leiden wegen einer solchen Schlammschlacht. Zum Wohle aller Beteiligten ist es sicherlich besser, jeden Rosenkrieg zu vermeiden und zu versuchen alleine oder mit der Hilfe von fachlich ausgebildeten Personen eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

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